Energie-Trading mit Blick in die Zukunft

Ein Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) ist ein (langfristiger) Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern: einem, der Strom erzeugt (z.B. mit einer PV-Anlage) und verkauft und einem, der Strom kaufen möchte (z.B. Stromhändler oder Industrieunternehmen).
Charakteristisch für PPAs sind eine festgeschriebene Laufzeit (im Regelfall 1-15 Jahre) und festgelegte Liefer- und Abnahmekonditionen. Das PPA definiert alle kommerziellen Bedingungen für den Verkauf von Elektrizität zwischen den beiden Parteien, einschließlich des Zeitpunkts, zu dem das Projekt den kommerziellen Betrieb aufnehmen wird, der Zeitplan für die Lieferung von Elektrizität, Strafen für Unterlieferungen, Zahlungsbedingungen und Kündigung.

Wenn Sie Interesse haben, mit uns über die Möglichkeiten eines PPAs zu sprechen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!