CO2-Einsparung durch Photovoltaik in 2022

In der letzten Zeit ist die Abkürzung ESG mehr und mehr in das Bewusstsein der Menschen gerückt. Das Kürzel kommt aus dem englischen Sprachgebrauch und steht für Environment – Social – Government, zu Deutsch Umwelt – Soziales – Unternehmensführung. In der Unternehmens- und Finanzwelt hat sich der Begriff ESG etabliert, wenn es um das Thema Nachhaltigkeit geht.

Auch für uns als Unternehmen spielt dieses Thema natürlich eine große Rolle. Zum einen bringt unsere Geschäftstätigkeit – Planung. Finanzierung, Bau und Betrieb von Solarparks – dieses mit sich. Zum anderen sind wir uns als Unternehmen unserer sozialen Verantwortung bewusst.

Dank unserer Solaranlagen, die mittlerweile deutschlandweit in mehr als 150 Gemeinden stehen, konnten wir einen Beitrag zur Energiewende leisten. Im Jahr 2022 haben wir dank des einstrahlungsstarken Sommers mehr als 348.891 MWh Strom erzeugt. Das entspricht einer CO2-Einsparung von über 244.173 Tonnen. Wenn man davon ausgeht, dass der durchschnittliche CO2-Jahresverbrauch pro Kopf in Deutschland 8,4 Tonnen beträgt, deckt das den Verbrauch von über 29.000 Einwohnern.

Damit sich diese Erfolgsstory fortsetzt, werden wir auch in der kommenden Zeit auf geeigneten Flächen Solarparks errichten. Aber was sind überhaupt geeignete Flächen? In den sozialen Medien hören wir häufig die Klagen, dass Ackerflächen „zubetoniert“ werden, um PV-Anlagen zu errichten. Das stimmt so nicht. Die Kriterien, die der Gesetzgeber für förderungsfähige Flächen festgelegt hat, sind sehr strikt. Landwirtschaftlich nutzbare Flächen gehören definitiv nicht zu Flächen, die sich für den Bau von Solarparks eignen.

Geeignete Flächen sind:

  • Flächen in benachteiligten Gebieten (Ackerland oder Grünflächen),
  • Flächen im Nahbereich von Schienen oder Autobahnen,
  • Flächen mit baulichen Anlagen (alte Parkplätze oder Landebahnen),
  • stillgelegte Deponien
  • Konversionsflächen (stillgelegte Kiesgruben, LPG-/Stallanlagen u.a.)
  • Restflächen in Gewerbe- und Industriegebieten
  • Dachflächen ab 5.000 qm

Die Ziele der Energiewende machen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen sowohl auf der Freifläche (FF-PV) als auch auf Gebäuden (Dach-PV) notwendig. Dabei können über eine naturverträgliche Standortwahl und Ausgestaltung der Photovoltaik-Anlagen (PVA) bereits im Vorfeld viele negative Auswirkungen reduziert werden. Viele der o.g. Flächen erfahren durch Photovoltaik eine (Folge)-Nutzung!